Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung gem. Wärmeplanungsgesetz

 

Die EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Groniusplatz 10, 70563 Stuttgart (Auftragnehmer) wurde von der Gemeinde Erligheim, Rathausstraße 7, 74391 Erligheim mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. Wärmeplanungsgesetz (WPG) beauftragt.

Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 12 Nr. 4 WPG folgende Regelungen vor:

Eine Pflicht zur Information der betroffenen Personen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen hat die planungsverantwortliche Stelle die Informationen ortsüblich bekanntzumachen.

Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 4 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeinde Erligheim folgendes mit:

Die Gemeinde Erligheim beabsichtigt nicht, die erhobenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. WPG). Andernfalls stellt die Stadtverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen andren Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbh, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart (Auftragnehmer) auf der Grundlage von Abschnitt 3 WPG erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in Anlage 1 zu § 15 WPG dargelegt.

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen.

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