Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Kommunale Verwaltungen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre medialen Angebote barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit bedeutet, dass auch Menschen mit Einschränkungen Internetseiten lesen und bedienen können. Dies gilt sowohl für technische Belange (Beispiel Navigation) als auch für inhaltliche Belange (Beispiel Verständlichkeit).

Die Gemeinde Erligheim ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.erligheim.de.

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleich- stellungsgesetz - L-BGG) vom 17.12.2014
Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11.12.2019
EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10
Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden
Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Bilder, Fotos und Grafiken: Vereinzelt können alternative Texte fehlen. Wir prüfen regelmäßig die Vollständigkeit und ergänzen fehlende alternative Texte, eine Ausnahme stellt die Bildergalerie dar, diese enthält keine.
Eingebettete Inhalte von Google (GoogleMaps)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.08.2025 erstellt. Sie wurde zuletzt am 05.08.2025 überprüft.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.erligheim.de auffallen, kontaktieren Sie uns gern. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular hier.

Unter folgender Adresse können Sie ebenfalls mit uns Kontakt aufnehmen:

Gemeindeverwaltung Erligheim
Rathausstraße 7
74391 Erligheim
Tel.: (+49)7143/8840-11
Fax: (+49)7143/8840-22
 

Sollten Sie Fragen haben oder möchten etwaige Mängel bezüglich der barrierefreien Zugänglichkeit mitteilen, dann können Sie sich an die Behindertenbeauftragte des Landkreises Ludwigsburg wenden:
Claudia Lychacz
Landratsamt Ludwigsburg
Postfach 760
71607 Ludwigsburg
Tel. 07141 144-2783
Claudia.Lychacz@landkreis-ludwigsburg.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Erligheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie oben unter "Rückmeldung und Kontaktangaben" dieser Erklärung.

Falls Sie nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage bekommen, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Kontakt
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.