Gemeinde Erligheim

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Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Nachrichtenblatt der Gemeinde Erligheim

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung haben sich Veränderungen bei der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen dahingehend ergeben, dass für eine Veröffentlichung dieser Daten Ihre Zustimmung vorliegen muss.

 
Deshalb wird auch die Gemeinde Erligheim ab 01. Januar 2024
-       Altersjubiläen 70. Geburtstag, 75. Geburtstag und ab 80. Geburtstag jeder weitere Geburtstag
-       Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum
nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Betroffenen im Nachrichtenblatt veröffentlichen.
 
Sollten Sie also auch weiterhin die Veröffentlichung Ihrer Jubiläen wünschen, bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung mittels des beigefügten Vordrucks, den Sie uns bitte wieder zukommen lassen. Im Meldebüro unseres Rathauses  erhalten Sie diesen Vordruck ebenfalls.
 

Unabhängig davon, ob Sie eine Veröffentlichung Ihrer Daten im Nachrichtenblatt wünschen oder nicht, wäre es für Bürgermeister Rainer Schäuffele eine große Freude, solche Jubiläen (Altersjubiläen: 80. Geburtstag; ab dem 90. Geburtstag jeder Geburtstag sowie Ehejubiläen: ab dem 50. Ehejubiläum) auch künftig zum Anlass zu nehmen, Sie zu besuchen und persönlich zu gratulieren. Dazu wird sich das Sekretariat des Bürgermeisters gerne mit den Jubilaren vorab in Verbindung setzen und - falls Sie es wünschen - einen Termin vereinbaren.
 
Es grüßt Sie ganz herzlich
Ihre Gemeindeverwaltung