Gemeinde Erligheim

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Auskünfte

           Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim

           Marktplatz 7

          74354 Besigheim

          Telefon: 07143 8078-250 (Frau Müller) oder -211 (Frau Gärtner)

          Telefax: 07143 8078-261

          eMail: gutachterausschuss(@)besigheim.de

          Internet: www.besigheim.de

Festsetzung von Bodenrichtwerten zum Stichtag 1. Januar 2021

Nach § 196 des Baugesetzbuches und § 12 der Gutachterausschussverordnung sind alle zwei Jahre zum 31.12. auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln (Bodenrichtwerte).                                                                

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke; eventuell darauf befindliche bauliche Anlagen sind hierbei nicht berücksichtigt.

Je nach Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt kann der Verkehrswert im Einzelfall vom Bodenrichtwert abweichen.                                                                      

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim hat in seiner Sitzung am 20.07.2021 die Bodenrichtwerte für die Gemarkung der Gemeinde Erligheim überprüft und wie folgt zum 31.12.2020, gültig ab 01.01.2021, neu festgesetzt.                                                                    

Gutachterausschuss
Ulrich Sebald, Vorsitzender

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Bodenrichtwert nur um einen Richtwert handelt. Zur Schätzung eines Grundstückes kann der Eigentümer den Gutachterausschuss der Gemeinde Erligheim beauftragen.

Abruf der Daten im Rahmen der Grundsteuerreform Bodenrichtwerte sind jetzt veröffentlicht!

Am 1. Juli 2022 hat nun bundesweit die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen begonnen. Bis 31. Oktober 2022 haben die Grundstückseigentümer Zeit, die Feststellungserklärungen einzureichen.

Das über die Internetseite www.grundsteuer-bw.de zugängliche Online-Auskunftsportal wurde freigeschaltet, aus dem die Grundstückseigentümer für ihr(e) Grundstück(e) / Flurstück(e) den Bodenrichtwert und die Fläche abrufen können.

Die Daten können über folgenden Link abgerufen werden:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

 

Begleitend dazu hat das Ministerium für Finanzen auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die elektronische Einreichung der Grundsteuer-Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal eingestellt.