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Kommunale Wärmeplanung gem. Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Mitte 2028. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei als strategisches Planungsinstrument Erkenntnisse liefern, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung1 bis zum Zieljahr 2040 erreicht werden kann. Die Gemeinde Schönaich hat im Jahr 2025 die Erarbeitung der Wärmeplanung begonnen und analysiert darin die Möglichkeiten einer klimaneutralen Wärmeversorgung bereits für das kommunalpolitisch gesetzte Zieljahr 2040. Die kommunale Wärmeplanung weist grundlegend vier zentrale Arbeitsphasen auf: Bestandsanalyse inklusive Eignungsprüfung, Potenzialanalyse, Zielszenario und Maßnahmenkatalog.

Seit Anfang des Jahres erstellte die Gemeinde Erligheim in Zusammenarbeit mit EGS-plan Ingenieursgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik GmbH eine kommunale Wärmeplanung.

Ergebnisse der ersten Prüfphase

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgt eine Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG, um festzustellen, ob bestimmte Teilgebiete für die Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet sind. Diese Prüfung findet in einer frühen Phase der Wärmeplanung statt. Resultiert aus der Prüfung keine Eignung, besteht die Option für diese Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen.

Als Ergebnis der Prüfung § 14 WPG wird keine verkürzte Planung durchgeführt, sondern das Regelverfahren zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird für das gesamte kommunale Gebiet von Schönaich angewendet. Die Anwendung der Ansätze einer verkürzten Wärmeplanung wird als nicht erforderlich erachtet, da keine nennenswerte Reduzierung des Planungsaufwands erwartet wird.

Nach Fertigstellung der Bestands- und  Potentialanalyse sowie der  Zielszenarien werden die Ergebnisse ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Die Bestandsanalyse ist abgeschlossen. Die entsprechenden Ergebnisse finden Sie hier :