Verfahrensablauf
Um sich anzumelden, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Eine formlose E-Mail oder das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular reicht nicht aus.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Minderjährige Kinder, die bisher mit beiden Elternteilen in einer gemeinsamen Hauptwohnung gelebt haben und nun nach einer Trennung der Eltern von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung angemeldet werden,
sind ab dem 16. Lebensjahr selbst meldepflichtig. Werden sie mit umgemeldet und sind nicht persönlich anwesend, muss eine formlose Einverständniserklärung des Minderjährigen mit seiner Unterschrift vorliegen.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie weiterhin:
Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes muss persönlich im Bürgeramt vorgenommen werden.
Ziehen sie aus dem Ausland zu, vereinbaren sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 07143 8840 15
Wichtig: seit 01.01.2024 gibt es keine speziellen Kinderreisepässe mehr.
Reisepass
Dauer: aktuell mind. 8 Wochen
Express-Reisepass
Dauer: ca. eine Woche
Vorläufiger Reisepass
Dauer: sofort
Gültigkeit 2 Jahre - Gebühr: 26,00 EUR
Personalausweis
Dauer: aktuell ca. 2 Wochen
Vorläufiger Personalausweis
Dauer: sofort
Gültigkeit 3 Monate - Gebühr: 10,00 EUR
Nötig für alle Reisedokumente:
Zuständig im Rathaus: Frau Tabler, Einwohnermeldeamt, Infos unter 07143 8840-15