Infos aus dem Einwohnermeldeamt

Zuzug nach Erligheim ?

Ihre polizeiliche An-/Abmeldung erledigt?

Verfahrensablauf
Um sich anzumelden, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Eine formlose E-Mail oder das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular reicht nicht aus.

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

Minderjährige Kinder, die bisher mit beiden Elternteilen in einer gemeinsamen Hauptwohnung gelebt haben und nun nach einer Trennung der Eltern von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung angemeldet werden,

  • sind bis zum 15. Lebensjahr von demjenigen anzumelden, in dessen Wohnung die Kinder ziehen werden. Es muss jedoch die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen.

sind ab dem 16. Lebensjahr selbst meldepflichtig. Werden sie mit umgemeldet und sind nicht persönlich anwesend, muss eine formlose Einverständniserklärung des Minderjährigen mit seiner Unterschrift vorliegen.


Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden.


Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbescheinigung muss ausgefüllt und unterschrieben sein, eine weitere Bearbeitung ist sonst nicht möglich.
  • Personalausweis oder Reisepass der anzumeldenden Personen (ggf. Ausweise weiterer Familienmitglieder) und aktuelle Meldebescheinigung.
  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde im Original vorlegen.

Bitte beachten Sie weiterhin:

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

Ziehen sie aus dem Ausland zu, vereinbaren sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 07143 8840 15

Reisedokumente

Passbilder nur noch digital

Seit Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können demnächst direkt auf dem Amt (Start-Zeitpunkt wird im Nachrichtenblatt veröffentlicht) oder bei einem Berufsfotografen oder z.B. Drogeriemärkten gemacht werden. Sie erhalten hier den benötigten QR-Code. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern.

Weitere Informationen zum Thema digitales Lichtbild finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/biometrie/biometrie-liste.html

Benötigen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass ?

Wichtig: seit 01.01.2024 gibt es keine speziellen Kinderreisepässe mehr.
Reisepass
Dauer: aktuell 3 - 8 Wochen
  • bis zum 23. Lebensjahr Gültigkeit 6 Jahre - Gebühr: 37,50 EUR
  • ab dem 24. Lebensjahr Gültigkeit 10 Jahre - Gebühr: 70,00 EUR
Express-Reisepass
Dauer: ca. eine Woche
  • bis zum 23. Lebensjahr Gültigkeit 6 Jahre - Gebühr 69,50 EUR
  • ab dem  24. Lebensjahr Gültigkeit 10 Jahre - Gebühr 102,00 EUR
Vorläufiger Reisepass
Dauer: sofort
Gültigkeit 2 Jahre - Gebühr: 26,00 EUR
 
Personalausweis
Dauer: aktuell ca. 2 Wochen
  • bis zum 23. Lebensjahr Gültigkeit 6 Jahre - Gebühr: 22,80 EUR
  • ab dem 24. Lebensjahr Gültigkeit 10 Jahre - Gebühr: 37,00 EUR
Vorläufiger Personalausweis
Dauer: sofort
Gültigkeit 3 Monate - Gebühr: 10,00 EUR
 
Nötig für alle Reisedokumente:
  • Ein aktuelles biometrisches digitales Passfoto - bitte QR Code dabei haben
  • Fingerabdrücke ab 6. Lebensjahr
  • Unterschrift ab 10. Lebensjahr
  • Bei Antrag für das erste Reisedokument Geburtsurkunde
Zuständig im Rathaus: Frau Tabler, Einwohnermeldeamt, Infos unter 07143 8840-15

 

AusweisApp - Die Online-Ausweisfunktion


Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen z.B. Anträge digital zu stellen, für die Sie sich sonst bei der Gemeinde/ Stadt eine Unterschrift leisten müssen. Dadurch sparen Sie Zeit und den Weg in Rathaus.

Die AusweisApp ist eine Software, die Sie immer auf 2 Geräten wie Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installieren, um Ihre Ausweiskarte auslesen und sich so digital ausweisen zu können. Darüber hinaus ermöglicht die AusweisApp den verschlüsselten Datenaustausch zwischen Ausweis und Online-Dienst, bei dem Sie sich identifizieren möchten.

Hinweis:

Hier können Sie prüfen, ob Ihr Endgerät die benötigen Voraussetzungen erfüllt.

Eignungsliste/Kompatibilitätsliste


Alternativ können Sie einfach im App Store (Apple) oder Google Play Store die „AusweisApp“ downloaden.