Am Brückentag, Freitag, 02. Mai 2025 bleibt das Rathaus geschlossen!
Sie können hier für verschiedene Leistungen einen Termin buchen!
Auswahl buchbarer Leistungen:
Über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die in Erligheim beurkundet wurden, können entsprechende Urkunden ausgestellt werden.
Hierbei handelt es sich nicht um die Anmeldung der Eheschließung.
Der Kirchenaustritt wird beim Standesamt erklärt. Der Eintritt in eine Religionsgemeinschaft erfolgt über die jeweilige Kirchengemeinde.
Nach Auflösung der Ehe, durch Scheidung oder Tod, kann der Geburtsname bzw. der vor der Eheschließung geführte Name wieder angenommen werden.
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann die Vaterschaft anerkannt werden. An der Sorgeberechtigung für das Kind ändert sich jedoch nichts. Um gemeinsam sorgeberechtigt zu sein, müssen die Eltern beim Jugendamt oder bei einem Notar eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Jugendamt/Notar zusammen mit der Sorgerechtserklärung abgegeben werden.
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