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Neues aus der Verwaltung | 05.03.2026

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans „Flürle,5. Änderung“ sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften.

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans „Flürle,5. Änderung“ sowie der zusammen mit
dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim hat am 26.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
„Flürle, 5. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan
aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung
(GemO) als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1716/4, 1716/6, 1716/8, 1717/6 sowie 1717/7.