Der Grillplatz an der Vogelsanghütte ist aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr bis auf Weiteres gesperrt!
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Neues aus der Verwaltung | 22.07.2026
Ludwigsburg / Gemmrigheim. Ab dem 27.07.2026 werden die Arbeiten am Knotenpunkts K 1623 / K 1625 nördlich von Gemmrigheim zu einem Kreisverkehr fortgeführt. Dieser soll die Zu- und Abfahrt nach Gemmrigheim verbessern. Zudem wird die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes optimiert und die Bauweise an die hohe Verkehrsbelastung, inklusive Schwerlastverkehr, angepasst. Die provisorische Lichtsignalanlage entfällt. Als Zeitraum für die Arbeiten ist der gesamte Monat August geplant, danach folgt die letzte Bauphase.
Zunächst führt die NetzeBW ab Montag, 27.07.2026, Sicherungsarbeiten an einem Stromkabel entlang der K 1625 durch. Im August werden dann vorbereitende Arbeiten für den Weiterbau des Kreisverkehrs im Bereich des Regenrückhaltebeckens ausgeführt, bevor die letzte Phase des Kreuzungsumbaus beginnt. Die Bauarbeiten umfassen den Bankettbereich nördlich der K 1625, die Zufahrt zur Kläranlage und zur Firma Blatt sowie den Bereich des Regenrückhaltebeckens. Beeinträchtigt sind dadurch Kraftfahrzeuge, Lkw sowie der Busverkehr.
Folgen für den Verkehr
Während der Phase kann der Durchgangsverkehr über die K 1625 sowie die Zufahrt K 1623 von und nach Gemmrigheim wie gewohnt fließen. Die nördliche Zufahrt zum Klärwerk und der Firma Blatt wird jedoch nicht nutzbar sein. Die Umleitung über das Wohngebiet wird wie bereits in früheren Bauphasen ausgeschildert.
Höheres Verkehrsaufkommen wegen gesperrter Neckarbrücke in Besigheim
Aufgrund der notwendigen Sperrung der Besigheimer Neckarbrücke kommt es am Knotenpunkt K 1623/K1625 sowie in Kirchheim zwangsläufig zu einer höheren Verkehrsbelastung. Um die Verkehrssituation an der Kreuzung B27/K1625 (Max-Eyth-Str.) in Kirchheim zu optimieren, wird der Verkehr über die Neckarbrücke mittels Pförtnerampel reguliert. Die Regulierung wird voraussichtlich im Laufe des Augusts eingerichtet. Diese Maßnahme ist von den Bauaktivitäten am Kreisverkehr unabhängig und wird rückgängig gemacht, falls die Neckarbrücke wieder für den Verkehr freigegeben werden kann.
Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmenden sowie Anwohnerinnen und Anwohner für die Behinderungen und Einschränkungen um Verständnis.