Neues aus der Verwaltung | 16.06.2026

Damit sind die vom Gesundheitsamt definierten Kriterien für eine landkreisweite Hitzealarmierung erfüllt. Der Landkreis ruft hiermit Hitzewarnstufe 1 aus.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die bevorstehende Hitzewelle eine gesundheitliche Gefahr für alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere für gefährdete Zielgruppen darstellen kann.
Entsprechend der Alarmierung sollte eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Ruhezeiten erfolgen, z. B. Verlängerung der Mittagsruhe und insbesondere Nutzung der frühen Morgen- und ggf. späten Abendstunden für Spiel- und Mobilitätsphasen. Bei Ausrufung der Warnstufe sollen Aktivitätsphasen in ungeschützten Außenbereichen nach Möglichkeit reduziert oder sogar vermieden werden. Zur ausreichenden Flüssigkeitszufuhr soll angehalten werden.
Die Wohnräume sollen gekühlt werden, ggf. auch unter Zuhilfenahme technischer Mittel (Klimaanlagen, Ventilatoren). Nächtliches und frühmorgendliches Lüften und rechtzeitiges Verschatten der Räumlichkeiten soll konsequent durchgesetzt werden.
In der Warnstufe 2 sollen die Maßnahmen der Warnstufe 1 intensiviert werden. Nach Möglichkeit sollen alle nicht unbedingt erforderlichen Außenaktivitäten verschoben oder zumindest begrenzt werden