Amtliche Bekanntmachungen | 05.03.2026
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans „Flürle, 5. Änderung“ sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim hat am 26.2.2026 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Flürle, 5. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1716/4, 1716/6, 1716/8, 1717/6 sowie 1717/7.

Der Bebauungsplan „Flürle, 5. Änderung“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 3.2.2026 treten mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Textteil, der Planteil und die Begründung zum Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften können im Rathaus der Gemeinde Erligheim, Rathausstraße 7, Zimmer 09 während der üblichen Dienststunden sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Erligheim unter https://www.erligheim.de/website/de/digitales-rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.
Erligheim, 3.3.2026
Rainer Schäuffele, Bürgermeister
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