Schwarze Jäger 1799

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Schwarze Jäger 1799 | 12.02.2026

Informationen über das Böllerschießen – Teil II

Beispiele von Böllergeräten
Beispiele von Böllergeräten

Das Böllerschießen kann zwar freiheitlich ausgeübt werden, ist aber gesetzlich geregelt. So bedarf eine Veranstaltung mit Böllerschießen zwar keiner behördlichen Genehmigung, es wird jedoch eine Prüfung von jedem einzelnen Schützen verlangt. Schließlich erfordert die Handhabung von Explosivstoffen einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang von den Böllerschützen. Je mehr Menschen sich über den achtsamen Umgang des Böllerschießens beschäftigen, umso eher kann diese Tradition bewahrt werden.
Welche Arten von Böllergeräten gibt es? Es wird grundsätzlich zwischen Handböller, Schaftböller, Standböller und Böllerkanone unterschieden. Alle diese Böllergeräte müssen von einem deutschen Beschussamt in regelmäßigen Abständen beschossen werden, um die Sicherheit der Geräte zu überprüfen. Hierzu wird der Böller/Kanone vom Beschussamt vor Ort live getestet und danach mit einer speziellen Markierung versehen, die auf dem Böller eingeschlagen wird. Nur mit einem gültigen Beschusszeichen darf geböllert werden (also benötigt ein Schütze eine gültige Erlaubnis und einen gültigen Beschuss).

Alle Böllergeräte werden mit Schwarzpulver bzw. Böllerpulver betrieben. Um ebendieses Pulver überhaupt erwerben zu können, muss eine Erlaubnis nach § 27 SprengG (Sprengstoffgesetz) bei der erwerbenden Person vorliegen.


Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein

• keine Vorstrafen
• eine körperliche und psychische Eignung
• ein Alter von mindestens 21 Jahren
• ein Fachkundenachweis (Voraussetzung hierfür ist eine ein Jahr lang gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung) und Bedürfnisnachweis.

Der Fachkundelehrgang dauert zwei Tage und umfasst zehn Lehreinheiten à 45 Minuten. Sie schließt mit einem theoretischen und praktischen Teil ab. Der Fachkundelehrgang beinhaltet folgende Themen:
• Verwendung von Böllerpulver zum Böllern (Handböller, Standböller, Böllerkanone)
• Aufbewahren, Verbringen und Vernichten von Böllerpulver
• Transport, Überlassen und Empfangnahme von Böllerpulver
Nach bestandener Prüfung (Durchführung und Abnahme durch das Regierungspräsidium) erhält der Teilnehmer dann die sogenannte „grüne Erlaubnis“. Diese muss alle 5 Jahre durch die Polizeibehörde des Landkreises verlängert werden. Zusätzlich muss hierzu auch ein Bedürfnis (Notwendigkeit) für eine solche Erlaubnis nachgewiesen bzw. vorgelegt werden. 

Dieser Bedürfnis-Nachweis erfolgt hier durch eine Bestätigung unseres Vereines, die ausschließlich an Mitglieder erteilt wird. Beides ist dann von jedem Böllerschützen beim Böllerschießen stets mitzuführen. Da wir immer wieder auf neue Böllerkurse (zur Erlangung der Erlaubnis nach § 27 SprengG) angesprochen werden, planen wir derzeit einen Sachkunde-Lehrgang hierfür. Interessierte melden sich gerne unter folgenden Kontakten:
schwarze-jaeger@gmx.de oder Markus Dröse (Böllerbeauftragter), Tel. 07143/22582
Böllergeräte können vorab aus dem Vereinsbestand geliehen werden.

Böllerbeauftragter Schwarze Jäger 1799 e.V.