Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen | 09.10.2025

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Erligheim

Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft (Jagdvorstand) Erligheim hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Erligheim einzuberufen.

Die Versammlung findet am Dienstag, 21. Oktober 2025, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. 

Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.

Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Erligheim werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke, dazu gehört insbesondere der bebaute Innenbereich), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
  5. Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat (gem. § 15 Abs. 7 JWMG)
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft 
  7. Sonstiges

Der Sitzungssaal ist ab 18.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich ggf. durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstücks, auch Eheleute, können ihr Stimmenrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundfläche, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Erligheim.

Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesem angegliedert sind, sind mit diesen Grundstücksflächen nicht stimmberechtigt.

Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Erligheim liegt in der Zeit vom 9. Oktober bis 20. Oktober 2025 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus Erligheim, Zimmer 04, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus. Bei Fragen können Sie sich gerne an Kämmerer Markus Klein, Tel. 07143/8840-16, klein@erligheim.de, wenden.

Erligheim, 6.10.2025

Für den Gemeinderat:

gez. Rainer Schäuffele

Bürgermeister