Gemeinde Erligheim

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Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Stadt und Gemeinden nehmen Bewerbungen entgegen

 
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg wieder die Schöffenwahlen statt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und dauert fünf Jahre. Die „Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (VwV Schöffen) regelt das Procedere.
 
 
Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten haben Schöffen?
 
Durch die Beteiligung von Laienrichtern im Strafprozess werden nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in den richterlichen Entscheidungsprozess eingebracht und die spezielle Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung der Schöffen für die Urteilsfindung genutzt.
 
Schöffen sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen und nicht an Weisungen gebunden. Schöffen üben das Richteramt in der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus und sind ebenfalls zur Unparteilichkeit verpflichtet. Ihnen steht in der Verhandlung das Fragerecht zu.
 
Schöffen sind auch nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit zur Verschwiegenheit über alles, was mit ihrer richterlichen Tätigkeit zusammenhängt, verpflichtet. Erleiden Schöffen durch ihre Tätigkeit einen Verdienstausfall, so erfolgt in der Regel eine Entschädigung. Auch Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen sowie Nachteile in der Haushaltsführung können ersetzt werden.
 
Wie werde ich Schöffe?
 
Wer sich für das Ehrenamt des Schöffen oder der Schöffin interessiert, muss sich bei seiner Wohnortgemeinde (auf dem Rathaus) bewerben. Die Vorbereitung der eigentlichen Schöffenwahl ist Aufgabe der Kommunen.
 
Folgende Zahlen der benötigten Haupt- und Hilfsschöffen wurden wie folgt mitgeteilt:
 

  • Erligheim                              1

 
Welche Voraussetzungen müssen sich Bewerbende erfüllen?
 
Bewerberinnen und Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein und sollen in der Gemeinde, in der sie sich als Schöffe bewerben, wohnen. Bei Beginn der Amtsperiode müssen sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Eine Berufung in das Schöffenamt soll nicht mehr erfolgen, wenn ein Bewerber bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat, er aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet oder in Vermögensverfall geraten ist. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, oder Personen, die in Folge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, sind allgemein für das Amt eines Schöffen unfähig.
 
Wie läuft das Wahlverfahren ab?
Die Schöffen werden von einem Schöffenwahlausschuss, der aus einem Richter am Amtsgericht als Vorsitzendem, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen besteht, gewählt. Zuvor haben die Gemeinden für ihren Bezirk Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerbern erstellt und die Listen nach einer öffentlichen Auslegung an das zuständige Amtsgericht zur eigentlichen Schöffenwahl weitergeleitet. Der Schöffenwahlausschuss wählt aus den Vorschlagslisten die erforderliche Anzahl der Haupt- und Hilfs- sowie Jugendschöffen. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden dann in die Schöffenlisten bei den Amts- und Landgerichts eingetragen. In einem letzten Schritt wird für das gesamte Jahr im Voraus die Reihenfolge ausgelost, in der die Schöffen an den Strafverfahren im Land teilnehmen werden.
 
Benötigen Schöffen eine juristische Qualifikation?
Juristische Kenntnisse sind für die Ausübung des Schöffenamtes nicht erforderlich. Ihre Aufgabe im Strafverfahren ist es, die spezifische Sicht der Laien bei der Beweiswürdigung, bei der Entscheidung über die Schuldfrage und bei der Strafzumessung einzubringen.
 
Wie werden Schöffen auf ihr Amt vorbereitet?
Zu Beginn einer jeden Amtsperiode finden an den Gerichten Einführungsveranstaltungen für neu gewählte Schöffinnen und Schöffen statt. Auch während der laufenden Amtsperiode werden ergänzende Fortbildungsveranstaltungen wie z.B. der Besuch einer Jugendstrafvollzugsanstalt angeboten.
 
Informationsbroschüre „Leitfaden für Schöffen“
Das baden-württembergische Justizministerium gibt die Informationsbroschüre „Leitfaden für Schöffen“ heraus. Die Broschüre ist für alle, die vielleicht mit dem Gedanken spielen, sich als Schöffe bewerben zu wollen, interessant. Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen über die Pressestelle des Justizministeriums, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart oder als Download abrufbar unter www.justizministerium-bw.de (dort unter „Service/Das Schöffenamt“).
 
Bewerbungen können bis spätestens 30.04.2023 

  • bei der Gemeinde Erligheim im Rathaus abgegeben werden. Der Gemeinderat wählt dann in seiner Sitzung am 25. Mai 2023 die benötigte Anzahl der Bewerbenden.

Hier können Sie sich bewerben: