Gemeinde Erligheim

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Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen

Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen bleibt in Erligheim ein Thema, auf das wir wieder hinweisen müssen
Bedauerlicherweise ist das Entsorgen von Hundekot noch keine Selbstverständlichkeit. Daher möchten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie dazu verpflichtet sind, Hundekot zu beseitigen. Hundekot gilt rechtlich gesehen als Abfall und muss, wie alle anderen Abfälle auch ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser Verpflichtung!
Jeder Hundebesitzer sollte hier verantwortungsvoll handeln, denn es ist nicht Aufgabe der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen den Hundekot zu beseitigen.
Helfen auch Sie mit: Entsorgen Sie die „Häufchen“ Ihres Hundes und tragen Sie so zu einer sauberen Gemeinde bei. Damit tun Sie allen einen Gefallen! Sprechen Sie auch andere Hundebesitzer darauf an.
Die Gemeinde stellt für die Beseitigung von Hundekot außerdem Entsorgungsbeutel bereit. Diese erhalten Sie bei Frau Tabler im Rathaus.

Standort Hundetoiletten
  • Fuchsloch (Brücke)
  • Hofener Straße (Infotafel)
  • Lange Äcker/ Kuhäcker an Obstwiese
  • Friedhof/ Bolzplatz
  • Glauckinsel (Wasserentnahmestelle)
  • Mühlstraße (gegenüber der Mühle)
  • Einfahrt Kuhäckerstr./ Löchgaur Str.
  • Kleines Flürle/ Ecke Flurstr.
  • Waldparkplatz Kirschenanlage
  • Fliederweg (Treppe Bönnigheimer Str. )