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Erligheimer Bürgerstifung

Gründung

Die Erligheimer Bürgerstiftung (EBS) -Bürger stiften für Bürger- wurde 1996 von BM Albert Leibold initiiert.

Mit einem Stiftungsgrundstock von 5.000,- DM (2.557,00 EUR) wurde gestartet und bis heute konnte ein Stiftungs-Vermögen von 152.000,00 EUR angesammelt werden.

Die Gemeinde Erligheim und viele Bürgerinnen und Bürger haben hierzu durch Zustiftungen ihr "Scherflein" beigetragen. Einen großen Anteil konnte die EBS durch eine Teilerbschaft des verstorbenen Erligheimer Bürgers Erwin Vogt verbuchen.

Stiftungszweck

Die EBS hat sich "auf die Fahne" geschrieben, das bürgerschaftliche Engagement oder soziale Notlagen Einzelner gezielt und unbürokratisch zu unterstützen.

In diesem Sinne sollen beispielsweise behinderte Menschen, Gruppen oder Vereine gefördert werden, die sich Jugendpflege, Musik, Sport und das kulturelle Leben in der Gemeinde widmen.

Das Organ der EBS

Der Stiftungsrat besteht aus 7 Personen. Er führt die Geschäfte der EBS.

Kraft Amtes sind Mitglied:

  • Bürgermeister und Kämmerer
  • Ev. Pfarrerin der Gemeinde Erligheim
  • drei Gemeinderäte und ein Vertreter des Krankenpflegefördervereins.

Der derzeitige Stiftungsrat:

  • Albert Leibold, Bürgermeister a. D., Vorsitzender, Baumbachstraße 21
    Fon: 07143/21122
  • BM R. Schäuffele, Stellvertretender Vorsitzender, Rathausstraße 7
    Fon: 07143/ 8840-11
  • Joachim Obert, Im Egerten 11
    Fon: 07143/ 22724
  • Klaus Sämann; Kämmerer, Rathausstraße 7
    Fon: 07143/8840-16
  • Margret Döbler, Pfarrerin. Lindenstraße 2
    Fon: 07143/22554
  • Maritta Langer, Traminerweg 1
    Fon: 07143/22150
  • Gustav Schabinger, Gemeinderat, Lindenstraße 4
    Fon: 07143/22476

Sie wollen uns unterstützen und stiften?

Zustiftung
Mit jeder Spende erhöhen Sie dauerhaft das Stiftungskapital. Für den Stiftungszweck dürfe nur die jährlichen Erträgnisse verwendet werden.

Familiäre Anlässe, Firmenjubiläen
Es gibt viele Ereignisse wie beispielsweise runder Geburtstag, Ehejubiläum, Geburt eines Kindes, Genesung oder ein Firmenjubiläum, die sich für eine Spende an die EBS anbieten.

Testament
Erbschaft oder Vermächtnis sind Möglichkeiten, um über den Tod hinaus die EBS zu unterstützen und die Zukunft in der Gemeinde mitzugestalten.
Die EBS ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Über alle Zuwendungen ab 50,00 EUR erhalten Sie von der EBS eine Spendenbescheinigung, die steuerlich abzugsfähig ist.

Erligheimer Bürgerstiftung.

Anstiften zum Stiften - Bürger stiften für Bürger

Eine gute, nachhaltige und dauerhafte Geldanlage!

Konto 599 11 000 bei der VR- Bank Stromberg-Neckar (BLZ 604 914 30).

Ab 50,00 EUR erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung.

Weitere Informationen

Unsere Adresse:

Erligheimer Bürgerstiftung

Rathausstraße 7
74391 Erligheim
Fon: 07143/8840-11
saemann@erligheim.de

Spendenkonto

Erligheimer Bürgerstiftung

VR Bank Stromberg-Neckar

Konto Nr. 599 11 000
Bankleitzahl 604 914 30