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Bodenrichtwerte

Festsetzung von Bodenrichtwerten für das Jahr 2007/2008

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Erligheim hat am 08.September 2009 nach § 196 Baugesetzbuch die Richtwerte für die Zeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2008 ermittelt.

Die Richtwerte gelten für baureifes, voll erschlossenes unbebautes Bauland, wenn nichts anderes angegeben ist.

Abweichungen einzelner Grundstücke in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage, Bebauung, Erschließung und Grundstücksgestaltung, wirken sich auf Richtwerte aus.

Alle Werte gelten incl. Erschließung.

Ortskern

  • 210,00 EUR

Wohngebiet "Rosenfeld"

  • 220,00 EUR

Wohngebiet "Ensbach"

  • 240,00 EUR

Ältere Baugebiete*

Aichert, Süd- u. Nordstraße, westl. Teil Flurstraße, Ring-/ u. Mauerackerstraße, Grabenstraße, südl. Teil Löchgauer Straße
*gilt nicht für Grundstücke mit Sondernutzung (gewerblich oder landwirtschaftlich).

Mischgebiet Franz-Lutz-Straße und Cristoph-Umbach-Straße

  • 260,00 EUR

Neubaugebiete

Blattwiesen I+II+III, Kuhäcker, Habertsau, Winterrain II, Bachgärten

  • 290,00 EUR

Gewerbegebiete

Ensbach, Großes Flürle I, Großes Flürle II

  • 80,00 EUR

Wohngebiet "Aichert II"

  • 290,00 EUR

Erligheim, 08.09.2009
gez.
Gutachterausschuss Ulrich Steiner, Vorsitzender

Weitere Informationen

Kontakt

Ihr Ansprechpartner im Rathaus

Stefanie Hartmann
Rathausstraße 7
74391 Erligheim
Fon: 07143/8840-14
Fax: 07143/8840-22
hartmann@erligheim.de

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